NEWS – Teilzeit für Eltern nur im Streitfall?
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.2.2013 (9 AZR 461/11) sollten Sie es vermeiden, sich mit Ihren Mitarbeitern in Elternzeit einvernehmlich auf eine Reduzierung der Arbeitszeit zu verständigen. Denn eine solche einvernehmliche Regelung darf nicht auf den gesetzlichen Anspruch auf 2-malige Verringerung der Arbeitszeit angerechnet werden. Aber was bedeutet das für Sie?
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NEWS – Mit Ausschlussfristen Lohnnachzahlungen vermeiden
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 13.3.2013 (5 AZR 954/11) Leiharbeitnehmern einen Anspruch auf denselben Lohn wie Stammmitarbeitern bestätigt (Equal Pay Grundsatz), wenn die Zeitarbeitsfirma keinen zusätzlichen anerkannten Tarifvertrag anwendet. Auf diesen Grundsatz
können Leiharbeitnehmer nun Lohnnachforderungen bei der Zeitfirma stellen. Es sei denn: Die Arbeitsverträge der Leihmitarbeiter enthalten arbeitsvertragliche Ausschlussfristen.
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NEWS – Von Hartz 4 in die Erstausbildung
Mit dem Start der Kampagne „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ werben das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur in der Wirtschaft dafür, Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Ausbildung als potenzielle Auszubildende in Betracht zu ziehen. Ziel ist es, diese bislang vernachlässigte „stille Fachkräftereserve“ nicht länger außen vor zu lassen.
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NEWS – Neue und neugeordnete Berufe 2013
Zum neuen Ausbildungsjahr werden verschiedene Berufe modernisiert und neugeordnet. So werden z. B. 11 „alte“ Metallberufe zum neuen Berufsbild „Fachkraft für Metalltechnik“ zusammengefasst. Aber auch in anderen Berufen (z. B. Fertigungsmechaniker, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, KFZ-Mechatroniker etc.) gibt es wichtige Änderungen, die Sie nicht verpassen sollten.
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Wie sage ich es bloß? Konfliktgespräche mit dem Azubi.
Manchmal passiert es leider: Die Gespräche mit einem Auszubildenden drohen wegen seines Verhaltens und seiner bisherigen schwachen Leistungen zu eskalieren. Umso wichtiger ist es, diese Konfliktgespräche mithilfe deeskalierenden Kommunikationsstrategien erfolgreich zu führen. Wir helfen Ihnen, Abweichungen in der Leistung Ihres Azubis frühzeitig zu erkennen und einzugreifen.
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5 Tage Bildungsurlaub – Recht oder Pflicht?
Beim Thema Bildungsurlaub kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Welche Regelung gilt, hängt allein vom Arbeitsort ab, nicht vom Wohnort. Je nach Bundesland hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr oder auf 10 Tage pro 2 Kalenderjahre.
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